Mitglied im Verein werden

Durch die Mitgliedschaft im Imkerverein unterstützen Sie den Verein und genießen dadurch aber auch Vorteile, wie z.B.:

  • Aufnahme in den Landesverband Württembergischer Imker e.V. und den Deutschen Imkerbund
  • Automatische Zusendung der Monatszeitschrift „Bienenpflege“
  • Versicherung für Imker und Bienen (Imker-Globalversicherung, Rechtsschutz und Unfallversicherung)
  • Berechtigung zur Verwendung von DIB-Honiggläsern und dazugehörigen Honigetiketten /Gewährverschlüssen zum Honigverkauf (nach erfolgreicher Teilnahme an einer Honigschulung)
  • Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen
  • Teilnahme an Veranstaltungen mit Vorträge zu aktuellen imkerlichen Themen
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Imkern
  • Kostenlose Ausleihe von vereinseigenen Geräten und Büchern
  • Teilnahme an Sammelbestellungen für Bienenfutter, Varroa-Medikamenten, Königinnenzellen, ...

Welche Arten der Mitgliedschaft gibt es ?

Art der Mitgliedschaft Mitglied im BV-Besigheim automatisch Mitglied im LVWI und DBI erhält die LVWI Zeitschrift Bienenpflege gemeldete Anzahl Bienenvölker notwendige Meldung beim Veterinäramt automatisch Versichert über LVWI
Vollmitglied ≥ 0
Jugendmitglied (bis 18 Jahre) ≥ 0
Fördermitglied keine
Ehrenmitglied (inaktiv) keine
Ehrenmitglied (aktiv) ≥ 0

Welche Kosten fallen für die Mitgliedschaft an ?

Der Verein erhebt nach § 6 der Vereinssatzung einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Dieser setzt sich zusammen aus dem Beitrag unseres Vereins, Abgaben an den LVWI (Landesverband) und an den DIB (Deutschen Imkerbund).

Beiträge, je nach Art der Mitgliedschaft

Art der Mitgliedschaft BV-Besigheim LVWI
Grundbeitrag
LVWI
je Volk
DIB
Grundbeitrag
DIB
je Volk
Versicherung Global, Rechts-schutz, Unfall Beispielrechnung für 5 Völker
Vollmitglied 20 € 26,00 € 0,30 € 3,58 € 0,26 € 9,80 € 62,18 €
Jugendmitglied (bis 18 Jahre) 20 € 20,23 € 0,30 € 3,58 € 0,26 € 9,80 € 56,41 €
Fördermitglied 20 € 20,00 €
Ehrenmitglied (inaktiv)
Ehrenmitglied (aktiv) 26,00 € 0,30 € 3,58 € 0,26 € 9,80 € 42,18 €

Voraussetzung für die Mitgliedschaft

  • Anerkennung der Satzung des Vereins.
  • Einverständnis mit den Datenschutzrichtlinien des Vereins und mit der Weitergabe der Daten zum Zweck der Mitgliederverwaltung an den Landesverband Württembergischer Imker (LVWI).
  • Zustimmung, dass der Mitgliedsbeitrag per Lastschrift eingezogen wird.
  • Zustimmung, dass Fotos und Videos, welche bei Vereinsaktivitäten gemacht werden, vom Verein veröffentlicht und auch zu Pressezwecken weitergegeben werden dürfen.

Mitglied im Verein werden

Art der Mitgliedschaft Das entsprechende Antragsformulare und die SEPA-Lastschrift ausfüllen und dem Vorstand zusenden zur Kenntnisnahme
Vollmitglied Antrag auf Vollmitgliedschaft SEPA-Lastschrift

Satzung

Datenschutzrichtlinie

Jugendmitglied (bis 18 Jahre) Antrag auf Jugendmitgliedschaft
Fördermitglied Antrag auf Fördermitgliedschaft

Austritt

  • Die Mitglieder sind nach § 8 der Vereinssatzung zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
  • Der Austritt ist durch schriftliche Kündigung (Briefpost,Mail) mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich