Durch die Mitgliedschaft im Imkerverein unterstützen Sie den Verein und genießen dadurch aber auch Vorteile, wie z.B.:
- Aufnahme in den Landesverband Württembergischer Imker e.V. und den Deutschen Imkerbund
- Automatische Zusendung der Monatszeitschrift „Bienenpflege“
- Versicherung für Imker und Bienen (Imker-Globalversicherung, Rechtsschutz und Unfallversicherung)
- Berechtigung zur Verwendung von DIB-Honiggläsern und dazugehörigen Honigetiketten /Gewährverschlüssen zum Honigverkauf (nach erfolgreicher Teilnahme an einer Honigschulung)
- Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen
- Teilnahme an Veranstaltungen mit Vorträge zu aktuellen imkerlichen Themen
- Erfahrungsaustausch mit anderen Imkern
- Kostenlose Ausleihe von vereinseigenen Geräten und Büchern
- Teilnahme an Sammelbestellungen für Bienenfutter, Varroa-Medikamenten, Königinnenzellen, ...
Welche Kosten fallen für die Mitgliedschaft an ?
Der Verein erhebt nach § 6 der Vereinssatzung einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.
Dieser beträgt nach $ 10 der Vereinssatzung:
- ordentliche Mitglied: 20 € plus Abgaben an den LVWI (Landesverband) und an den DIB (Deutschen Imkerbund)
- Fördermitglied (ohne Bienen): 20 €
- Ehrenmitglied: 0 €
Der aktuelle Mitgliedsbeitrag ist auch auf dem Formular der Beitrittserklärung aufgelistet.
Zusammensetzung des Jahresbeitrages für ein ordentliches Mitglied am Beispiel von 5 Völkern (Stand 2024)
| Pauschale Festbeträge | Variable Beträge pro Bienenvolk | ||
| Landesverband LVWI | 26,00 € | Landesverband LVWI (5 x 0,30 €) | 1,50 € |
| Deutscher Imkerbund DIB | 3,58 € | DIB (5 x 0,26 €) | 1,30 € |
| Versicherungen (nähere Infos) | 9,80 € | ||
| Mitgliedsbeitrag BV Besigheim e.V. | 20,00 € | ||
| Summe Festbeträge: | 59,38 € | Summe Beträge pro Bienenvolk: | 2,80 € |
| Jährlicher Gesamtbetrag: 62,18 € | |||
Mitglied im Verein werden
Um Mitglied in unserem Verein zu werden, können Sie sich direkt mit unserem Vorstand in Verbindung setzen. Kontakt siehe hier...
Austritt (siehe Satzung §8)
§8 Austritt
Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt.
Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum
Schluss eines Kalenderjahres zulässig