Neuigkeiten vom Veterinäramt - UPDATE

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Update Stand 12.04.2023:

Liebe Mitglieder, liebe Neuimkerinnen und Neuimker,

am 12.04.2023 kam vom Veterinäramt Ludwigsburg die endgültige Information bezüglich neuer Regelungen beim Gesundheitszeugnis. Sofern Völker verkauft werden, muss wie bisher vor der Abgabe bzw. dem Transport ein Gesundheitszeugnis erstellt werden. Zusammengefasst gilt also jetzt:

  • Werden die eigenen Völker innerhalb des Landkreises Ludwigsburg transportiert/gewandert, dann ist kein Gesundheitszeugnis notwendig.
  • Werden Völker verkauft und aus diesem Grund transportiert/gewandert, dann ist vor dem Transport ein Gesundheitszeugnis notwendig - auch wenn nur innerhalb des Landkreises Ludwigsburg transportiert/gewandert wird.
  • Werden Völker über den Landkreis Ludwigsburg hinaus transportiert/gewandert, dann ist ein Gesundheitszeugnis notwendig.

Wer Fragen hierzu hat, kann sich gerne an mich oder seinen zuständigen BSV wenden.

Gruß
Wolfgang Mallin

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Liebe Mitglieder, liebe Neuimkerinnen und Neuimker,

ich möchte Euch heute in meiner Funktion als Bienensachverständiger über Änderungen bezüglich des Gesundheitszeugnisses informieren, ich wurde gestern vom Veterinäramt Ludwigsburg hierüber in Kenntnis gesetzt.

Zukünftig wird bei Wanderungen bzw. beim Transport von Bienenvölkern nur noch dann ein Gesundheitszeugnis benötigt, wenn man dabei den Landkreis Ludwigsburg verlässt - für Transporte innerhalb des Landkreises wird ab sofort KEIN Gesundheitszeugnis mehr benötigt. Für den Kauf bzw. Verkauf von Bienenvölkern könnte es ggf. eine Einschränkung geben, dies ist noch in Klärung. Wer Bienenvölker kaufen oder verkaufen will, dem würde ich dringend empfehlen für diese Völker ein Gesundheitszeugnis zu verlangen bzw. erstellen zu lassen - zu Eurer eigenen Sicherheit!

Weiterhin wurden die Bienensachverständigen gebeten die Bienenhalter und -halterinnen auf das Bestandsbuch hinzuweisen. Gemäß Tierarzneimittelgesetz ist es Pflicht, dieses Bestandsbuch zu führen und die Anwendung von Arzneimitteln an Euren Völkern RÜCKVERFOLGBAR zu dokumentieren. Rückverfolgbar bedeutet hier, dass der Nachweis geführt werden kann, wann und wo man das Arzneimittel gekauft hat. Für die Sammelbestellung der geförderten Arzneimittel über den Verein reicht ein entsprechender Hinweis im Bestandsbuch - das Veterinäramt wird sich ggf. die entsprechenden Dokumente vom Verantwortlichen des Vereins zeigen lassen, der die Arzneimittelbestellung organisiert hat.

Kontrollen durch das Veterinäramt sind nicht auszuschließen. Bei einer Kontrolle seid ihr verpflichtet Euer Bestandsbuch vorzulegen. Eine Vorlage für ein Bestandsbuch, welche die Anforderungen des Veterinäramtes erfüllt, findet ihr hier zum Download...

Zum Thema "Asiatische Hornisse (Vespa Velutina)" gab es ebenfalls Informationen. Die Sichtung in Nordheim bei Heilbronn ist ein klarer Indikator, dass wir mit einer Verbreitung zu rechnen haben. Wie schädlich Vespa Velutina für unsere Völker werden kann, ist im Moment noch nicht abzuschätzen - die aktuell vorliegenden Erkenntnisse verheißen allerdings nichts Gutes. Deshalb ist es wichtig am Bienenstand aufmerksam zu sein und Sichtungen (...möglichst mit Bild) sofort zu melden. Zuständig ist das Regierungspräsidium B-W und die Sichtungen sollen über folgende Mailadresse gemeldet werden:

invasivearten@rps.bwl.de

Ein Info-Blatt über Vespa Velutina findet ihr hier zum Download...

Es grüßt Euch
Wolfgang Mallin
1. Vorsitzender BV Besigheim e.V.

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