Imker als Lebensmittelunternehmer

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Honig - ein sicheres Lebensmittel

Honig ist ein unverarbeitetes Erzeugnis tierischen Ursprungs.

Alle Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Imkerei gelten als Primärproduktion. Freizeitimkereien vermarkten ihren Honig in der Regel über die direkte Abgabe kleiner Mengen an den Endverbraucher bzw. an lokale Einzelhandelsgeschäfte.

Kleine Mengen Honig sind haushaltsübliche Mengen und bei Abgabe an den Einzelhandel Mengen, die der für den jeweiligen Betrieb tagesüblichen Abgabe an Verbraucher entsprechen.
Bei der Abgabe kleiner Mengen gelten die nationalen Vorschriften. Hierin begründet sich die Forderung, dass Lebensmittel, die in Verkehr gebracht werden, sicher sein müssen.

Dies gilt auch für Honig!

Honig - frei von nachteiliger Beeinflussung

Lebensmittelsicherheit ist so definiert, dass ein Lebensmittel frei sein muss von nachteiliger Beeinflussung. Es gilt als nachteilig beeinflusst, wenn es entweder gesundheitsschädlich, verzehruntauglich oder genussuntauglich ist.

Um das Lebensmittel Honig vor nachteiliger Beeinflussung zu bewahren ist Vorbeugen das beste Mittel. So wird die Honigsicherheit oder besser gesagt eine einwandfreie Honigqualität gewährleistet. Betriebliche Eigenkontrollen wie z. B. die Kontrolle der Rührstäbe oder Siebe auf Abrieb oder Beschädigungen und die Kontrolle des Wassergehalts bei der Honigernte schützen vor Fehlern.
Die Einhaltung einer guten Hygienepraxis, d. h. die gründliche und regelmäßige Reinigung aller Utensilien und Gerätschaften, ein sorgfältiger und hygienischer Umgang mit den Honigwaben bzw. dem Honig bei der Ernte, beim Entdeckeln, Sieben, Rühren und Abfüllen sowie eine fachgerechte Personalhygiene schützen ebenfalls vor Fehlern. Alle Maßnahmen sichern die Honigqualität.

Sortenhonig nur mit Analyse!

Eine Honiganalyse kann Aufschluss darüber geben, ob der Honig verkehrsfähig ist. Eine Sortenbestimmung gibt Sicherheit bei der Verkehrsbezeichnung. Wird z. B. ein Honig als Sortenhonig bezeichnet obwohl er keiner ist, gilt dies als Verbrauchertäuschung. Leider nutzen die Bienen nicht immer genau die Tracht im erforderlichen Umfang, die ihnen der Imker zugedacht hat.

Sorgfaltspflicht und Dokumentation

Jeder Lebensmittelunternehmer hat die sogenannte Sorgfaltspflicht bei der Erzeugung und im Umgang mit dem Lebensmittel. Als Nachweis dient hierzu die Dokumentation der Eigenkontrollen und der guten Hygienepraxis. Im Schadensfall gilt, was nicht geschrieben steht, wurde nicht gemacht.

Zwei Dokumentationen sind unerlässlich:

1) Über ein Bestandsbuch werden die Behandlungen mit Tierarzneimitteln dokumentiert (seit 28. Januar 2022 sind alle Anwendungen von Tierarzneimitteln, also Bienenmedikamenten zu dokumentieren, siehe Infobrief 2022 01).

2) Das Honigbuch beinhaltet die Dokumentation der Honigernte, abfüllung und –vermarktung und gewährleistet die Rückverfolgbarkeit des in Verkehr gebrachten Lebensmittels. So wird jede Schleuderung mit einer Losnummer gekennzeichnet (z.B. L 1/2022). L steht für „Los“, 1 für die erste Schleuderung und 2022 für das Erntejahr. Als Los wird eine Verkaufseinheit eines Lebensmittels bezeichnet, welches unter den gleichen Bedingungen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde. Mehrere Eimer Honig, die am selben Tag geschleudert werden, stellen ein Los dar. Über die Losnummer im Honigbuch lässt sich der gesamte Produktionsprozess nachvollziehen und bei Beanstandungen zügig reagieren.

Vorlagen für Honigbuch und Bestandsbuch sind über unseren Förderverein Apis e.V. erhältlich. Hier finden Sie u.a. Broschüren zur Honiggewinnung (Honig-Fibel), Lebensmittelhygiene (Hygiene-Fibel), zur Zertifizierung von Imkereibetrieben (Standard QM Honig und Imkerei) und zu den Gesetzlichen Grundlagen der Honigvermarktung.

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