Globalversicherung des LVWI

Allgemeines

Die formelle Abwicklung macht der Schadensbeauftragte, meistens der 1. Vorsitzende oder dessen hierfür beauftragter Vertreter für den betroffenen Imker.

Der Imker ist zur Zusammenarbeit und zur Verfügungstellung der unten angeführten Informationen angehalten, da sonst eventuell keine Versicherungsleistung erfolgt.

Praktische Abwicklung

Vorbereitung

Bilder von Schadensfall machen und ausdrucken.

Das Verändern, Aufräumen der Schadensstätte vor der Besichtigung ist unzulässig. Ausnahme, wenn dadurch ein größerer Schaden vermieden werden kann.

Jeder Verdacht und Schaden muss unmittelbar in einer „Anzeige gegen Unbekannt“ bei der ortsansässigen Polizeidienststelle gemeldet werden.
Der Imker erhält ein polizeiliches Aktenzeichen, das für den Versicherer Grundvoraussetzung ist, überhaupt in Leistung zu gehen.

Gleichzeitig, spätestens innerhalb 3 Tagen, muss der Schadensbeauftragte über den Schaden informiert werden und der Schaden gesichtet werden. Er erstellt Schadensgutachten.

Der Schadensbeauftragte hat 3 Monate Zeit den Schaden dem Landesverband zu melden, der den Fall dann dem Versicherer weiterleitet. Ziel ist jedoch Schadensfall zügig abzuarbeiten.

Jeder Schaden (außer Haftpflicht) muss durch Schadensbeauftragten aufgenommen werden.

Besonderheit bei Vergiftungen

Bei Verdacht auf Vergiftungen ist sofort das Landratsamt/Untere Veterinärbehörde und Untere Landwirtschaftsbehörde zu verständigen.

Nur diese sind berechtigt, rechtsichere Proben beim Imker und mögliche Verursacher zu entnehmen und einer rechtssicheren und für den Imker aktuell kostenlosen Analyse zuzuführen.

Für den Schadensersatz durch die Versicherung ist es notwendig, wie beschrieben den Schadensbeauftragten zu informieren und den Schaden aufzunehmen. Die Versicherung reguliert den Vergiftungsschaden, wenn z. B. kein Verursacher ermittelt werden konnte.

Checkliste zur Schadensmeldung

Aktivitäten und Formulare (Schadensbeauftragter)

    • Schadensanzeige zur Imker Globalversicherung
    • Schadensgutachten
    • Ergänzende Angaben zur Schadensbesichtigung
    • Haftpflicht-Schaden-Anzeige
    • Probeentnahme, mind. 1000 Bienen bei Vergiftungsverdacht, Pflanzenproben (mind.100g)

Aktivitäten und Informationen des geschädigten Imkers

    • Aktenzeichen der "Anzeige gegen unbekannt" bei örtlich zuständigen Polizeidienststelle
    • Datum und Uhrzeit bzw. möglicher Schadenszeitraum
    • Schadensort (Gewann, Flurstück, Ort)
    • Schadensbild, vermutete Ursache, kurze Beschreibung
    • ausgedruckte Bilder des Schadens
    • Anzahl aller Völker am 01.01. des Schadensjahres
    • Anzahl der Völker/Ableger zum Schadenszeitpunkt
    • Kaufnachweis des Materials
    • Bestehen noch andere Versicherungen: z.B. freiwillige Ergänzungsversicherung, Imker Zusatzversicherung, Imkerei Betriebsversicherung oder sonstige Versicherungen (z.B. Unfallversicherung...)

Allgemeine Informationen:

Es sind nur die gemeldeten Völker versichert und werden im Schadensfall prozentual durch Versicherung verrechnet.

Beispiel: 80 Völker sind vorhanden, nur 40 gemeldet= Schadensersatzleistung nur 50% der ermittelten Schadenssumme.

Fragen über Leistung und Infos z.B. bezüglich Zusatzversicherungen des Versicherungsnehmers an Gaede & Glauerdt

Internetseite: gaedeglauerdt.de (weiter unter Imkerversicherung)

Alle Angaben ohne Gewähr und rechtsverbindliche Richtigkeit

Stand Januar 2026