Satzung des Bezirksverein für Bienenzucht Besigheim e. V. Sitz Besigheim
Satzung des
Bezirksverein für Bienenzucht Besigheim e. V.
Sitz Besigheim
Stand: 22.11.2025
§1 Name und Sitz
Bezirksverein für Bienenzucht Besigheim e. V.
§2 Zweck des Vereins
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Naturschutzes und der Landwirtschaftspflege im Sinne der Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
§3 Gemeinnützigkeit
§4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§5 Mitgliedschaft
Ehrenmitglieder zahlen keinen Vereinsbeitrag (§10 Abs. 2a).
§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§7 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Rechte und Ansprüche an den Verein. Eine Rückzahlung des Beitrags ist ausgeschlossen.
§8 Austritt
§9 Ausschluss
§10 Mitgliedsbeitrag
§11 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
§12 Vorstand
Im Innenverhältnis ist der 2. Vorsitzende nur bei tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung des 1. Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt.
§13 Kassenprüfer
Die Kasse und das Rechnungswesen des Vereins sind von zwei Kassenprüfern nach Abschluss eines jeden Rechnungsjahres zu prüfen. Sie sind befugt, weitere Prüfungen vorzunehmen. Über das Prüfungsergebnis haben sie der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung gewählt.
§14 Ausschuss
Der Ausschuss beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder.
Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist und beschließt mit einfacher Mehrheit der erschienenen Ausschussmitglieder. Er ist immer beschlussfähig, wenn alle Ausschussmitglieder anwesend sind und gegen die Beschlussfassung keine Einwendungen erheben.
§15 Mitgliederversammlung
§16 Beschlussfassung / Abstimmung
Bewerben sich mehrere Kandidaten, so ist geheim zu wählen.
§17 Auflösung des Vereins
§18 Ermächtigung des Vorstandes
Für redaktionelle Änderungen bzw. Ergänzungen der Satzung zur Erlangung der Gemeinnützigkeit und zur Eintragung der Satzung in das Vereinsregister wird der Vorstand ermächtigt.
§19 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 22. November 2025beschlossen. Sie wird wirksam mit der Eintragung in das Vereinsregister.
Globalversicherung des LVWI
Der Landesverband Württembergischer Imker e.V. hat mit dem Versicherungsmakler Gaede & Glauerdt ein umfassendes Versicherungspaket für seine Mitglieder abgeschlossen.
Jedes Mitglied mit Bienenvölkern ist mit der "Imker Globalversicherung"automatisch versichert.
z.B. Vandalismus, Tierhalterhaftpflicht, Produkthaftpflicht, Sturmschäden, Hochwasserschäden, Diebstahl, Vergiftung, Rechtsschutz- und Unfallversicherung
Zusätzlich kann jeder noch selbst die "Imker Zusatzversicherung" abschließen
höhere Versicherungssummen von z.B. Bio-Imkerei, etc.
Es wird auch eine freiwillige Ergänzungsversicherung angeboten
z.B. Bienenhaus, etc.
Nähere Infos zum Versicherungsumfang und den Versicherungsbedingungen sind auf der Homepage des Landesverbandes
Globalversicherung des LVWI
Allgemeines
Praktische Abwicklung
Vorbereitung
Bilder von Schadensfall machen und ausdrucken.
Das Verändern, Aufräumen der Schadensstätte vor der Besichtigung ist unzulässig. Ausnahme, wenn dadurch ein größerer Schaden vermieden werden kann.
Jeder Verdacht und Schaden muss unmittelbar in einer „Anzeige gegen Unbekannt“ bei der ortsansässigen Polizeidienststelle gemeldet werden.
Der Imker erhält ein polizeiliches Aktenzeichen, das für den Versicherer Grundvoraussetzung ist, überhaupt in Leistung zu gehen.
Gleichzeitig, spätestens innerhalb 3 Tagen, muss der Schadensbeauftragte über den Schaden informiert werden und der Schaden gesichtet werden. Er erstellt Schadensgutachten.
Der Schadensbeauftragte hat 3 Monate Zeit den Schaden dem Landesverband zu melden, der den Fall dann dem Versicherer weiterleitet. Ziel ist jedoch Schadensfall zügig abzuarbeiten.
Jeder Schaden (außer Haftpflicht) muss durch Schadensbeauftragten aufgenommen werden.
Besonderheit bei Vergiftungen
Bei Verdacht auf Vergiftungen ist sofort das Landratsamt/Untere Veterinärbehörde und Untere Landwirtschaftsbehörde zu verständigen.
Nur diese sind berechtigt, rechtsichere Proben beim Imker und mögliche Verursacher zu entnehmen und einer rechtssicheren und für den Imker aktuell kostenlosen Analyse zuzuführen.
Für den Schadensersatz durch die Versicherung ist es notwendig, wie beschrieben den Schadensbeauftragten zu informieren und den Schaden aufzunehmen. Die Versicherung reguliert den Vergiftungsschaden, wenn z. B. kein Verursacher ermittelt werden konnte.
Checkliste zur Schadensmeldung
Aktivitäten und Formulare (Schadensbeauftragter)
-
- Schadensanzeige zur Imker Globalversicherung
- Schadensgutachten
- Ergänzende Angaben zur Schadensbesichtigung
- Haftpflicht-Schaden-Anzeige
- Probeentnahme, mind. 1000 Bienen bei Vergiftungsverdacht, Pflanzenproben (mind.100g)
Aktivitäten und Informationen des geschädigten Imkers
-
- Aktenzeichen der "Anzeige gegen unbekannt" bei örtlich zuständigen Polizeidienststelle
- Datum und Uhrzeit bzw. möglicher Schadenszeitraum
- Schadensort (Gewann, Flurstück, Ort)
- Schadensbild, vermutete Ursache, kurze Beschreibung
- ausgedruckte Bilder des Schadens
- Anzahl aller Völker am 01.01. des Schadensjahres
- Anzahl der Völker/Ableger zum Schadenszeitpunkt
- Kaufnachweis des Materials
- Bestehen noch andere Versicherungen: z.B. freiwillige Ergänzungsversicherung, Imker Zusatzversicherung, Imkerei Betriebsversicherung oder sonstige Versicherungen (z.B. Unfallversicherung...)
Allgemeine Informationen:
Es sind nur die gemeldeten Völker versichert und werden im Schadensfall prozentual durch Versicherung verrechnet.
Beispiel: 80 Völker sind vorhanden, nur 40 gemeldet= Schadensersatzleistung nur 50% der ermittelten Schadenssumme.
Fragen über Leistung und Infos z.B. bezüglich Zusatzversicherungen des Versicherungsnehmers an Gaede & Glauerdt
Internetseite: gaedeglauerdt.de (weiter unter Imkerversicherung)
Alle Angaben ohne Gewähr und rechtsverbindliche Richtigkeit
Stand Januar 2026
Beiträge, je nach Art der Mitgliedschaft
| Art der Mitgliedschaft | BV-Besigheim | LVWI Grundbeitrag |
LVWI je Volk |
DIB Grundbeitrag |
DIB je Volk |
Versicherung Global, Rechts-schutz, Unfall | Beispielrechnung für 5 Völker |
| Vollmitglied | 20 € | 26,00 € | 0,30 € | 3,58 € | 0,26 € | 9,80 € | 62,18 € |
| Jugendmitglied (bis 18 Jahre) | 20 € | 20,23 € | 0,30 € | 3,58 € | 0,26 € | 9,80 € | 56,41 € |
| Fördermitglied | 20 € | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | 20,00 € |
| Ehrenmitglied (inaktiv) | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ | ✘ |
| Ehrenmitglied (aktiv) | ✘ | 26,00 € | 0,30 € | 3,58 € | 0,26 € | 9,80 € | 42,18 € |